shot2motion GbR mit Nathalie Naceur und Sören Jeßner
Kapellenstraße 14
04315 Leipzig
Vertreten durch:
Sören Jeßner
Nathalie Naceur
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der shot2motion GbR, Kapellenstraße 14, 04315 Leipzig, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und ihren Auftraggebern („Kunde“).
(2) Sie gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
(3) Der Verweis auf gesetzliche Bestimmungen hat nur klarstellende Bedeutung. Soweit die gesetzlichen Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden, gelten diese auch ohne eine solche Klarstellung.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich oder E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde einer Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Der Auftragnehmer wird den Kunden bei Fristbeginn auf die Rechtsfolgen des Schweigens besonders hinweisen.
(1) Alle Rechte am geistigen Eigentum des Auftragnehmers, insbesondere an Angeboten, Konzepten, Ideen, Strategien, Präsentationen, Kalkulationen, Storyboards, Skizzen, Entwürfen, Texten, Layouts und Planungen, verbleiben beim Auftragnehmer.
(2) Diese Unterlagen und Konzepte sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht ohne Zustimmung des Auftragnehmers zugänglich gemacht, vervielfältigt oder verwendet werden.
(3) Wird auf Grundlage eines Konzepts oder einer Idee des Auftragnehmers kein Auftrag erteilt, dürfen diese Inhalte nicht ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers genutzt oder umgesetzt werden.
(4) Bei Zuwiderhandlung ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Nutzungspauschale bzw. Schadensersatz geltend zu machen.
(5) Auf Wunsch sind nicht genutzte Unterlagen zurückzugeben oder zu löschen.
(6) Ein Zurückbehaltungsrecht an Konzepten, Ideen oder Entwürfen bis zur vollständigen Zahlung bleibt vorbehalten.
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Videoproduktion, Content-Erstellung, Social-Media-Marketing, Fotografie und Online-Kampagnen.
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(3) Der Auftragnehmer ist in der künstlerischen und technischen Umsetzung frei, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(4) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(5) Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher oder per E-Mail erteilter Auftragsbestätigung zustande.
(6) Mündliche Zusagen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
(1) Der Kunde stellt alle für die Produktion erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereit.
(2) Der Kunde trägt die Verantwortung für die inhaltliche und rechtliche Richtigkeit der gelieferten Informationen, insbesondere hinsichtlich Produkt-, Marken- und Werbeaussagen.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Verstöße gegen Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrecht, die auf Kundenvorgaben beruhen.
(4) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen und können Mehrkosten verursachen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(1) Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsregelung:
(2) Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen MwSt.
(3) Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten und werden nach Aufwand berechnet.
(4) Reise- und Übernachtungskosten werden separat nach Aufwand berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
(5) Schauspieler:innen, Sprecher:innen, Musik- und Lizenzmaterial werden gesondert abgerechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
(6) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) verlangen.
(7) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte bestehen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen.
(1) Die Lieferung erfolgt in digitaler Form (z. B. Downloadlink oder Cloud-Zugang).
(2) Nach Lieferung hat der Kunde das Werk unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Kalendertagen, zu prüfen und schriftlich abzunehmen.
(3) Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Zeit, gilt das Werk als abgenommen.
(4) Eine Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, sobald der Kunde das Werk veröffentlicht, teilt oder nutzt.
(5) Der Auftragnehmer speichert die Projektdateien für 6 Monate nach Abnahme. Danach kann die Löschung erfolgen. Eine längere Speicherung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(6) Nachträgliche Bereitstellung gelöschter Daten erfolgt, soweit verfügbar, gegen Aufwandsvergütung.
(7) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bestätigt wurden.
(8) Ereignisse höherer Gewalt oder unvorhersehbare Umstände (z. B. Krankheit, technische Ausfälle, Witterung) verlängern die Lieferfrist angemessen.
(1) Der Auftragnehmer bleibt Inhaber aller Urheber- und Leistungsschutzrechte.
(2) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den im Angebot definierten Zweck und Zeitraum (sofern nicht anders vereinbart: 12 Monate ab Abnahme).
(3) Eine weitergehende Nutzung erfordert eine separate Lizenzvereinbarung.
(4) Rohdaten oder unbearbeitetes Material werden nur mit ausdrücklicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung herausgegeben.
(5) Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder Bearbeitung ist ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht erlaubt.
(6) Der Auftragnehmer darf das produzierte Werk oder Ausschnitte daraus zu Eigenwerbezwecken (z. B. Website, Showreel, Social Media, Präsentationen) nutzen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.
(1) Im vereinbarten Preis ist, sofern nicht anders angegeben, eine Korrekturschleife enthalten.
(2) Weitere Änderungen, neue Schnittversionen oder Zusatzleistungen werden nach Aufwand berechnet.
(3) Änderungswünsche nach dem Projektabschluss gelten als neue Beauftragung.
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das Werk den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.
(2) Gewährleistungsfrist: ein Jahr ab Abnahme.
(3) Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(5) Der Kunde trägt die Verantwortung für die inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit des Filmmaterials, sofern der Auftragnehmer gemäß den Kundenvorgaben gearbeitet hat.
(1) Kündigt der Kunde vor Fertigstellung, bleibt der Auftragnehmer berechtigt, bereits erbrachte Leistungen sowie 50 % der verbleibenden Auftragssumme als pauschalen Aufwendungsersatz zu verlangen.
(2) Bereits beauftragte Dritte (z. B. Schauspieler:innen, Sprecher:innen, Location, Lizenzen) werden in voller Höhe berechnet, soweit keine kostenfreie Stornierung möglich ist.
(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen: https://globebirds.com/datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Vertraulichkeit über alle während der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen, Unterlagen und Geschäftsgeheimnisse.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Kundeninformationen, Strategien und Inhalte, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemacht werden, nicht an Dritte weiterzugeben oder außerhalb des Projektzwecks zu nutzen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter:innen, Freelancer oder Partner:innen des Auftragnehmers während oder bis 12 Monate nach Beendigung der Zusammenarbeit abzuwerben oder direkt zu beauftragen.
(4) Diese Verpflichtungen bestehen auch nach Vertragsende fort.
(1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus und in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Niederlassung des Auftragnehmers.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.